Sparkassenstiftung für den Landkreis Schwäbisch Hall – Projektförderung
Who can apply: Projekte sollen zu den Satzungszwecken der Stiftung passen und überwiegend dem Landkreis Schwäbisch Hall zugutekommen. Ausgeschlossen sind u. a. Kostenübernahmen für Auslandsaufenthalte von Einzelpersonen, Trainer-/Helferkosten, Fortbildungsmaßnahmen, Kleingruppen-Workshops, bauliche Maßnahmen (außer Denkmalschutz), Klassenfahrten, Freizeiten von Vereinen und kirchlichen Einrichtungen, Projekte zur Entlastung kommunaler Haushalte sowie Schulprojekte, die Aufgaben des Trägers darstellen.
Deadline: Stiftungsratssitzung im April; unterjährige Entscheidungen möglich