Projektförderung der Bürgerstiftung Hellweg-Region
Who can apply: Projekte müssen dem Satzungszweck der Bürgerstiftung entsprechen, lokal betrieben werden, vorzugsweise ehrenamtlich organisiert sein, Modell- und Vorbildcharakter sowie Nachhaltigkeit aufweisen. Nicht förderfähig sind Einzelpersonen, kommerzielle/parteipolitische Vorhaben, bereits abgeschlossene Projekte, Projekte, die in den Zuständigkeitsbereich staatlicher Stellen fallen, und dauerhafte laufende Kosten (nur Anschubfinanzierung möglich). Dem Antrag ist der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts beizufügen.
Deadline: Keine festen Fristen genannt; Anträge können nach den Angaben der Stiftung jederzeit eingereicht werden. Die Stiftung weist darauf hin, dass sie eine ehrenamtliche Organisation ist und keine konkreten Fristen für die Bearbeitung nennen kann.