Zuschüsse zu Familienferienaufenthalten in evangelischen Ferienstätten
Who can apply: Familien müssen die Voraussetzungen nach §53 Abs.1 und 2 Abgabenordnung erfüllen (Nachweise der Einkommensverhältnisse als Kopie). Pro-Kopf-Monatseinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (Zwei-Eltern-Familie: 850 EUR, mit bis zu 10% Toleranz; Ein-Eltern-Familie: 950 EUR, mit bis zu 10% Toleranz). Förderung nur für Aufenthalte in gemeinnützig anerkannten evangelischen Familienferienstätten, die sich an der Stiftung beteiligen (Aufstellung in der Anlage zu den Richtlinien).
Deadline: Anträge spätestens 4 Wochen vor Antritt des Erholungsaufenthalts einzureichen. Keine festen Jahresfristen; Frist ist relativ zum gebuchten Aufenthalt.