Finanzhilfen für Bildung für Nachhaltige Entwicklung (FH BNE)
Who can apply: Schulleitungen und Lehrpersonen von Mitgliedsschulen des Schulnetz21; sämtliche Schulstufen bis Sekundarstufe II (inkl. Berufsschulen, Fachmittelschulen, Gymnasien); alle Sprachregionen der Schweiz. Antragsteller*innen sollen vor Einreichung die Bedingungen lesen und Kontakt mit der Koordinatorin für Förderprogramme aufnehmen.
Deadline: Jährliche Frist: 30. April (Hinweis in News 26.01.2026: 'Dann haben Sie noch bis zum 30. April Zeit einen Projektantrag einzureichen').