Notfallhilfe – Diakonie-Rappen (Emergency financial assistance)
Who can apply: Begünstigte müssen im Kanton Aargau wohnen. Gesuche können nur von Beratenden einer Kirchgemeinde, Pfarrei oder einer sozialen Fachstelle (auch professionelle Sozialdienste von Partnerorganisationen) eingereicht werden. Unterstützung ist subsidiär; alle rechtlich möglichen Unterstützungen müssen vor Antragstellung abgeklärt sein.
Deadline: Keine festen Fristen angegeben; Gesuche werden fortlaufend bearbeitet.