Projektförderung der LOTTO-Stiftung Berlin
Who can apply: Gemeinnützige Vorhaben; Förderung ausschließlich für Projekte in Berlin und/oder im Berliner Interesse. Kein Rechtsanspruch auf Zuwendung. Einzelpersonen können nur für kulturelle Projekte gefördert werden, sofern die Maßnahme öffentlich zugänglich ist.
Deadline: Keine festen Fristen genannt; Beratung und Entscheidung durch den Stiftungsrat in der Regel viermal pro Jahr.