Gesuchstellung / Förderantrag CasaFemina
Who can apply: Vorhaben sollen Frauen bei Selbstständigkeit, Chancengleichheit, Wohnsituation, Ausbildung/Weiterbildung oder sozialer/kultureller Teilhabe unterstützen. Das Vorhaben muss gut begründet sein, realistische Ziele verfolgen und einen nachhaltigen Beitrag leisten. Antragsteller*innen müssen selbst ein Gesuch einreichen und Korrespondenz führen können oder eine*n Beistand/Beiständin beauftragen. Für den Bereich Wohnen sind Einzelpersonen oder Familien in herausfordernder Wohnsituation sowie Organisationen mit wohnbezogenen Projekten antragsberechtigt; für Bildung können Einzelpersonen oder Organisationen einreichen; für soziale und kulturelle Teilhabe können Einzelpersonen oder Organisationen einreichen.
Deadline: Keine Fristen; die Stiftung weist darauf hin, dass sie keine Fristen wahren kann und die Behandlung mehrere Wochen dauern kann.