Förderung von Hilfsmaßnahmen, Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt
Who can apply: Förderung vornehmlich für Menschen, die an der Odenwaldschule durch sexualisierte Gewalt körperliche und/oder seelische Verletzungen erlitten haben. Projekte und Maßnahmen müssen mit dem Stiftungszweck und Förderrahmen vereinbar sein; Anträge werden schriftlich gestellt und durch den Stiftungsbeirat auf Grundlage der Plausibilitätsprüfung und Empfehlung der Clearingstelle entschieden.