Stiftung Bischof Imad - Projektförderung für kirchliche Immobilien
Who can apply: Antragsberechtigt sind: a) katholische Kirchengemeinden oder andere katholisch-kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts im Erzbistum Paderborn; b) der Erzbischof; c) sonstige natürliche und juristische Personen auf Empfehlung des Erzbischofs. Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein. In der Regel wird ein Eigenanteil von mindestens 10 % der förderfähigen Kosten vorausgesetzt. Projekte, die bereits vor Antragstellung begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Weitere erforderliche Unterlagen und Nachweise sind in der Mittelvergabeordnung aufgeführt.