Förderung hilfsbedürftiger Kinder im Artland und Altkreis Bersenbrück
Who can apply: Antragsberechtigt sind öffentliche Institutionen, kirchliche Einrichtungen, gemeinnützige Vereine sowie Privatpersonen, wenn finanzielle Unterstützung für bedürftige Kinder im Artland oder im Altkreis Bersenbrück benötigt wird.
Deadline: Keine festen Fristen genannt; Anträge können jederzeit gestellt werden.