Sparkassenstiftung für den Kreis Borken – Fördermittel für gemeinnützige Projekte
Who can apply: Gefördert werden Projekte, die dem Stiftungszweck entsprechen, eine angemessene Eigenbeteiligung/Eigenleistung aufweisen, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist und die vor Projektbeginn beantragt werden. Bevorzugt werden Vorhaben mit breiter Wirkung und investive Maßnahmen; ausgeschlossen sind hoheitliche Pflichtaufgaben, politische Parteien/Wählergruppen und Projekte, die überwiegend der Selbstdarstellung dienen.
Deadline: Keine feste Frist genannt; das Kuratorium tagt in der Regel einmal jährlich.