Spendenförderung / Förderantrag Regionale Förderung
Who can apply: Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Einrichtungen und Institutionen sowie Kommunen im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Bautzen. Empfänger einer Geldspende müssen berechtigt sein, Spendenquittungen auszustellen. Voraussetzung ist außerdem grundsätzlich eine bestehende oder glaubhaft beabsichtigte Geschäftsbeziehung zur Kreissparkasse Bautzen. Förderfähig sind nur gemeinnützige Zwecke; ein Rechtsanspruch besteht nicht.