Förderung für gemeinnützige Einrichtungen
Who can apply: Gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe, Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens oder Wohlfahrtswesens; die Einrichtungen sollen dem Diakonischen Werk oder einem anderen Verband der Freien Wohlfahrtspflege angehören und in Thüringen oder Hessen liegen; Hilfe im christlichen Sinne.
Deadline: Einreichungsfristen für 2026: 01.01.2026 bis 31.03.2026 (Frühjahr, offen) und 01.07.2026 bis 30.09.2026 (Herbst).