Beiträge für nicht versicherbare Elementarschäden
Who can apply: Steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz; Betroffenheit durch ein nicht versicherbares Naturereignis; Schadenshöhe, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie Unmöglichkeit der Schadenverhütung werden berücksichtigt; ausgeschlossen sind u. a. Bund, Kantone, Gemeinden, Verbände, Vereine, Stiftungen und Aktien-/Kommanditgesellschaften sowie bestimmte vorhersehbare oder wiederkehrende Schäden.
Deadline: Keine festen Fristen erkennbar; Anträge werden laufend im Schadensfall geprüft.