Schweizer Seelsorge-Stiftung fördert vor allem katholische Glaubensvermittlung und seelsorgerliche Arbeit in der Schweiz und Liechtenstein, mit klarem Schwerpunkt auf kirchentreuen, römisch-katholischen Projekten. Typisch gefördert werden Jugendlager, Wallfahrten und Weltjugendtag-Aktivitäten, katholische Medien sowie Katechese- und Glaubensbildungsprojekte. Die Stiftung unterstützt meist konkrete, praxisnahe Initiativen und Partner mit starker Bindung an die katholische Kirche, oft inklusive priesterlicher Betreuung oder liturgischem Bezug.
Focus Areas
Katholische JugendpastoralKatholische MedienarbeitKatechese und GlaubenskurseWeltjugendtag-ProgrammeKirchentreue ReligionspädagogikPriesterliche und sakramentale Seelsorge
Giving Approach
Vergibt projektbezogene Zuschüsse und Sponsoring, meist für klar definierte Vorhaben mit katholischem Bezug. Der Stiftungsrat tagt drei Mal jährlich; für Veranstaltungen gelten feste Einreichfristen (typisch 28. Februar bzw. 31. August je nach Zeitraum).
How to approach this funder
Gesuche sollten frühzeitig und mit klarem katholischem, kirchentreuem Projektprofil eingereicht werden. Achten Sie auf die Stiftungsratstermine und die Fristen für Veranstaltungen (April–September bis 28. Februar; Oktober–März bis 31. August) und legen Sie dar, wie das Projekt Jugend, Katechese, Medienarbeit oder Seelsorge konkret fördert.
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Who can apply: Projekte und Gesuche gemäss Stiftungszweck; Förderung von katholischen Jugendinitiativen im Einklang mit der römisch-katholischen Lehre.
Deadline: Für Anlässe April-September: bis 28. Februar; für Anlässe Oktober-März: bis 31. August.
KatecheseReligionsunterrichtkatholische Bildung+2 more
Who can apply: Projekte für kirchentreuen Religionsunterricht und katholische Glaubensvermittlung; Unterstützung bestehender Institutionen und Initiativen im Sinne des Stiftungszwecks.
Deadline: Für Anlässe April-September: bis 28. Februar; für Anlässe Oktober-März: bis 31. August.
Who can apply: Katholische Medienprojekte und Sender mit kirchentreuem Ausrichtung; Gesuch mit Budget erforderlich. Langjährige Sponsorship-Beziehungen existieren.
Deadline: Stiftungsrat tagt drei Mal jährlich. Für Anlässe gelten Fristen: April–September: bis 28. Februar; Oktober–März: bis 31. August. Sonstige Projekte werden in den regulären Sitzungen behandelt.
Who can apply: Kirchentreue Lehr- und Bildungsprojekte für den katholischen Religionsunterricht; Gesuch mit Budget erforderlich. Keine Förderung von Baulichkeiten/Ausstattungen.
Deadline: Stiftungsrat tagt drei Mal jährlich. Für Veranstaltungen gelten Fristen: April–September: bis 28. Februar; Oktober–März: bis 31. August. Für sonstige Projekte gelten die regulären Sitzungsrhythmen.
Who can apply: Projekte und Gesuche, vorzugsweise kirchentreue Initiativen mit Bezug zur römisch-katholischen Kirche; Gesuch muss Budget enthalten. Baulichkeiten/Ausstattungen werden nicht unterstützt.
Deadline: Der Stiftungsrat tagt drei Mal jährlich. Für Anlässe: April–September: Gesuch bis 28. Februar; Oktober–März: Gesuch bis 31. August.
Who can apply: Jugendorganisationen/Delegationen im Rahmen nationaler Koordination (ARGE Weltjugendtag) und Projekte im Zusammenhang mit Weltjugendtagen; Gesuch mit Budget erforderlich.
Deadline: Für Anlässe: April–September: Gesuch bis 28. Februar; Oktober–März: Gesuch bis 31. August.
Deadlines and eligibility are summarized from public sources and may change — always confirm the details on the funder's official application page before applying.