Denkmalförderung / finanzielle Fördermittel zur Erhaltung von Kulturdenkmalen
Who can apply: Gefördert werden eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland, die ohne Sonderhilfe gefährdet sind. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte sowie gemeinnützige Trägervereine oder Stiftungen; ein Antrag durch Nicht-Eigentümer ist mit schriftlichem Einverständnis des Eigentümers möglich. Vorausgesetzt werden die erforderlichen baurechtlichen und denkmalrechtlichen Genehmigungen sowie ein vollständiger Förderantrag mit Unterlagen wie Stellungnahme der Denkmalbehörde, Kosten- und Finanzierungsplan, Fotos und Baugeschichte.
Deadline: Antragsfrist jährlich bis 31. August für das Folgejahr; Entscheidung im 1. Quartal des Folgejahres.