Unterstützung für hilfsbedürftige Einzelpersonen, Familien und karitative Einrichtungen
Who can apply: Gefördert werden vorrangig hilfsbedürftige Einzelpersonen und Familien mit Wohnsitz in Deutschland, insbesondere in NRW, Bremen, Berlin und den ostdeutschen Bundesländern. Die Stiftung verlangt einen aussagefähigen Sozialbericht bzw. eine Stellungnahme einer befürwortenden Stelle sowie Nachweise zur wirtschaftlichen und sozialen Lage. Es gilt Nachrangigkeit: öffentliche und private Ansprüche müssen zunächst ausgeschöpft sein. Bei Verschuldung werden nur existenziell wichtige Schulden berücksichtigt; Privatinsolvenz soll genutzt werden, wenn möglich.
Deadline: Keine festen Fristen; Bearbeitung nach vollständigem Eingang der Unterlagen. Die Stiftung nennt eine Entscheidung innerhalb von etwa 4 Wochen, wenn keine Rückfragen bestehen.