Förderantrag / Projektförderung der NRW-Stiftung
Who can apply: Gemeinnützige Institutionen (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften, Verbände) mit Satzungszweck im Aufgabenfeld der NRW-Stiftung. Die Maßnahme soll in NRW beheimatet sein bzw. dort stattfinden, öffentlich zugänglich sein und nicht oder nur beschränkt durch staatliche oder kommunale Zuwendungen gefördert werden können. Ausgeschlossen sind Kommunen/Gebietskörperschaften, Einzelpersonen, kommerzielle Einrichtungen und nicht gemeinnützige Antragsteller. Laufende Betriebskosten, bereits fertiggestellte Projekte und Projekte ohne thematischen Bezug zu NRW sind ausgeschlossen. Personalkosten sind nur unter bestimmten projektbezogenen Voraussetzungen förderfähig.
Deadline: Keine festen Einreichfristen genannt; Entscheidungen erfolgen in der Regel drei- bis viermal jährlich.