NORD/LB Kulturstiftung Projektförderung
Who can apply: Anträge werden nur berücksichtigt, wenn der Projektträger gemeinnützig ist und entweder seinen Sitz im Tätigkeitsgebiet der Kulturstiftung hat oder das Projekt dort durchgeführt wird. Förderungen erfolgen grundsätzlich nur projektbezogen; das Projekt muss einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten aufweisen.
Deadline: 15. April 2026 (Antragsfrist 25. Februar 2026); 05. November 2026 (Antragsfrist 17. September 2026). Anträge müssen spätestens sieben Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin eingereicht werden.