Förderungen der Neumüller Becker Unternehmerstiftung
Who can apply: Gefördert werden gemeinnützige Einrichtungen und Maßnahmen, die dem Stiftungszweck entsprechen und mit den ethischen Grundsätzen der Stiftung vereinbar sind. Einzelpersonen, staatlich vergebene Förderungen und primär religiös initiierte Projekte sind ausgeschlossen. Erwartet wird außerdem, dass andere Finanzierungsquellen geprüft wurden (z. B. öffentliche Zuschüsse, Eigenmittel, Eigenleistungen).
Deadline: Keine festen Fristen genannt; Anträge werden fortlaufend bzw. im Rahmen verfügbarer Mittel geprüft.