Gewässer
Who can apply: Projekte im Themenfeld Gewässer, die die Lebensraumqualität verbessern und der Satzung entsprechen.
Die Naturschutzstiftung des Landkreises Emsland fördert sehr lokal ausgerichtete Naturschutzprojekte im Landkreis Emsland, vor allem wenn sie Lebensräume verbessern, Arten schützen oder die Landschaft naturnah entwickeln. Typisch sind praktische Vorhaben wie Gewässerrenaturierung, Hecken- und Baumpflanzungen, Pflegeeinsätze, Artenschutzmaßnahmen und Umweltbildung an konkreten Lern- und Projektstandorten. Die Stiftung unterstützt Projekte, die noch nicht begonnen wurden, und arbeitet erkennbar stark mit Vereinen, Verbänden, Schulen und lokalen Initiativen zusammen.
Regionale Projektförderung mit zweckgebundenen Zuschüssen für noch nicht gestartete Vorhaben; eher kleine bis mittlere praktische Projekte, häufig mit lokalen Partnern und ohne bundesweite Ausschreibung.
Anträge sollten frühzeitig gestellt werden, bevor das Projekt beginnt, und klar zur Satzung sowie zu den Naturschutzzielen im Landkreis Emsland passen. Besonders überzeugend sind konkrete, umsetzbare Maßnahmen mit lokalem Nutzen, etwa Gewässerumbau, Pflanzungen, Artenschutz oder Umweltbildungsangebote. Eine enge regionale Verankerung und Kooperation mit Landkreis-, Vereins- oder Schulpartnern scheint förderlich.
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Who can apply: Projekte im Themenfeld Gewässer, die die Lebensraumqualität verbessern und der Satzung entsprechen.
Who can apply: Bildungs- und Lernprojekte mit Naturschutzbezug, die der Satzung entsprechen.
Who can apply: Antragsteller müssen Kommunen des Landkreises Emsland, Vereine/Verbände mit Sitz im Emsland oder Privatpersonen sein. Förderfähig sind nur Projekte, die noch nicht begonnen wurden und der Satzung der Stiftung entsprechen.
Who can apply: Maßnahmen mit Naturschutzbezug, die der Satzung entsprechen und noch nicht begonnen wurden.
Who can apply: Projekte zur Förderung geschützter oder bedrohter Arten, die der Satzung entsprechen.
Who can apply: Kommunen des Landkreises Emsland, Vereine/Verbände mit Sitz im Emsland und Privatpersonen. Gefördert werden nur Projekte, die noch nicht begonnen wurden und der Satzung der Stiftung entsprechen. Antrag sollte Projektziele, Umsetzung/Bauleitung, Nachhaltigkeit, Projektlage, Finanzierungsplan (mit Eigenmitteln und ggf. Drittmitteln) und Öffentlichkeitsarbeit enthalten.
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