Zuwendung / Projektförderung der Matthias-Kaufmann-Stiftung
Who can apply: Antragsberechtigt sind Organisationen oder Träger von Förderungsmaßnahmen im Sinne der Stiftungsverfassung, die in Nordhessen ihren Sitz haben. Das zu fördernde Projekt muss in Nordhessen umgesetzt werden. Gefördert werden nur gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke; keine laufenden Betriebs- und Unterhaltskosten und keine institutionelle Förderung.