Allgemeines Förderprogramm der LWL-Kulturstiftung
Who can apply: Förderfähig sind zeitlich befristete Projekte mit klarem Bezug zu oder deutlicher Relevanz für Westfalen-Lippe, kulturellem Mehrwert, überörtlicher Ausrichtung, Netzwerkcharakter, öffentlichkeitswirksamer Strahlkraft und interdisziplinären Ansätzen. Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Gemeinnützigkeitsnachweis sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts; keine kommerziell ausgerichteten Projekte, Privatpersonen, institutionelle Förderung, Investitionen, Ankäufe, reine Publikationen oder Stipendien.
Deadline: 28. Februar und 31. August, jeweils bis 23:59 Uhr