Projektförderung der LOTTO-Stiftung Berlin
Who can apply: Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige Projekte und Vorhaben in Berlin oder im Berliner Interesse. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht. Einzelpersonen können nur für kulturelle Projekte gefördert werden, sofern die Maßnahme öffentlich zugänglich ist.
Deadline: Keine festen öffentlichen Fristen genannt; der Stiftungsrat tagt in der Regel viermal jährlich.