Lotte und Ilse Burwick Stiftung Förderungen
Who can apply: Anträge auf Förderung können von Institutionen gestellt werden, die selbst wegen Verfolgung der in der Stiftungssatzung genannten Zwecke steuerbegünstigt sind. Auf der allgemeinen Förderantragsseite heißt es zudem, dass Anträge auch von natürlichen Personen und Institutionen gestellt werden können, die selbst steuerbegünstigt sind.
Deadline: Antrag sollte drei Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.