LIFT‑Stiftung – Projektförderung (Treuhandverwaltung durch Stiftung Standortsicherung)
Who can apply: Förderanträge können in der Regel nur von Institutionen/Einrichtungen (nicht von Einzelpersonen) gestellt werden; Projekte müssen gemeinnützig sein; bevorzugt modellhafte, innovative, übertragbare und skalierbare Vorhaben in den Förderschwerpunkten; geförderte Einrichtung sollte Sitz oder Vertretung im Kreis Lippe haben; Förderanfrage muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Deadline: Keine feste einheitliche Frist angegeben; Beiratssitzungen finden periodisch (letzte Sitzung 24.11.2025; nächste voraussichtlich im 2. Quartal 2026). Antragsskizze muss mindestens einen Monat vor der Sitzung in der Geschäftsstelle eingehen.