Antragsformular “Einfache Anträge”
Who can apply: Vereine, Kirchengemeinden, Initiativen, Chöre, Bildungsträger, gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts; Förderung maximal bis zur Hälfte der Kosten; grundsätzlich einmalig; Vorhaben zeitnah durchführbar; Mittelverwendung nachzuweisen; Vorhaben muss den Satzungszwecken entsprechen und findet bevorzugt im Raum Reutlingen oder Stuttgart statt.