Förderanträge der Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe
Who can apply: Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die Menschen mit Behinderung in der Region Karlsruhe zugutekommen und dem satzungsgemäßen Zweck der Stiftung entsprechen. Es muss ein Förderantrag gestellt werden; zudem wird geprüft, ob der Bedarf dem Stiftungszweck entspricht und ob andere Finanzierungsgrundlagen bestehen, z.B. bei bestehendem Rechtsanspruch. Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Lebenshilfe-Gruppe Karlsruhe, Organisationen der Behindertenhilfe in der Region Karlsruhe sowie Familien mit einem Angehörigen mit Behinderung.