Projektbezogene Förderzuschüsse (Förderrichtlinien)
Who can apply: Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen, sofern das Vorhaben im Landkreis Havelland durchgeführt wird oder in engem Bezug zum Landkreis steht. Kommerzielle Einrichtungen, Einrichtungen des Bundes/Landes, Förderung anderer Stiftungen und Pflichtaufgaben von Gemeinden sind ausgeschlossen. Maßnahme darf noch nicht begonnen sein.
Deadline: Zwei Ausschlussfristen pro Jahr: 15. März und 15. September (eingehende Anträge nach diesen Terminen werden nicht berücksichtigt).