Förderanträge der Kulturstiftung Essen
Who can apply: Anträge können formlos gestellt werden und müssen die genaue Bezeichnung des Projekts, eine inhaltliche Projektbeschreibung, eine aktuelle Finanzierungsübersicht, die Aufschlüsselung von Eigen- und Fremdleistungen sowie Angaben zu weiteren beantragten Fördermitteln enthalten. Ein aktueller Freistellungsbescheid zum Nachweis der Gemeinnützigkeit ist beizufügen. Gefördert werden Projekte in der Stadt Essen im Rahmen des Stiftungszwecks.
Deadline: Nächste Sitzung laut Website: April 2026; Antrag spätestens bis 8. März 2026. Später eingehende Anträge werden voraussichtlich im Herbst 2026 berücksichtigt.