Projektförderung
Who can apply: Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen, die im Sinne des Stiftungszwecks tätig sind. Vorhaben dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Keine investiven Maßnahmen; Publikationen nur in begründeten Ausnahmefällen; bei wiederkehrenden Projekten nur Anschubfinanzierung; Bagatellgrenze 3.000 EUR pro Antrag.
Deadline: bis zum 1. März und 1. September eines jeden Jahres