Förderungen / Antragstellung der Kultur- und Umweltstiftung Leipziger Land
Who can apply: Bewerben können sich gemeinnützige Vereine, Schulen und Kommunen; Projekte müssen dem Stiftungszweck entsprechen und im ehemaligen Landkreis Leipziger Land liegen. Ausgeschlossen sind Projekte, die in erster Linie staatliche Aufgaben sind oder der Gemeinnützigkeit widersprechen. Förderanträge sollen Projektbeschreibung, Finanzierungsplan mit Eigen- und Drittmitteln, Förderbedarf, Nachweis der Gemeinnützigkeit und Vereinssatzung enthalten.
Deadline: 15. September eines jeden Jahres für das Folgejahr