Denkmalförderung
Who can apply: Fördermittel können bundesweit für formal unter Denkmalschutz stehende Kulturdenkmale gewährt werden. Bevorzugt werden Denkmale im Besitz von Privatpersonen, privaten Einrichtungen, Fördervereinen, Kirchengemeinden und Kommunen. Erforderlich sind u.a. Denkmaleintrag, Schadensumfang/Gefährdung, denkmalgerechte Planung und Finanzierung, verlässliche Partner und öffentliche Wirkung.
Deadline: Jährliche Antragstellung bis 31. August; für katastrophengeschädigte Denkmale ganzjährig.