KD-BANK-STIFTUNG jährliche Ausschüttung (Ausschüttung an kirchliche und diakonische Einrichtungen)
Who can apply: Steuerbegünstigte kirchliche und diakonische Institutionen; Privatpersonen sind ausgeschlossen. Projekte müssen den im jeweiligen Jahr veröffentlichten Förderzwecken entsprechen. Nicht förderfähig: Maßnahmen in vermieteten Objekten und Pfarrhäusern, Projekte für einen sehr eingeschränkten Nutzerkreis oder wirtschaftlich-ähnliche Betriebe (z. B. Photovoltaik-Anlagen), bereits abgeschlossene Vorhaben. Personalkosten in der Regel nicht förderfähig (Ausnahme: Referentenhonorare).
Deadline: Typischer jährlicher Bewerbungszeitraum; zuletzt endete die Bewerbungsfrist für die Ausschüttung im Sommer 2026 am 15. Dezember 2025. Die Stiftung informiert über die Zwecke und das Online-Formular ab Ende Juli 2026 für die nächste Runde.