Projektförderung der Karl Schlecht Stiftung
Who can apply: Förderfähig sind nur offiziell gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Sitz in Deutschland (z.B. Hochschulen, gemeinnützige Vereine, NGOs). Gewinnorientierte Körperschaften sind ausgeschlossen. Körperschaften mit Sitz im Ausland können ausnahmsweise gefördert werden, wenn sie die Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen. Einzelpersonen werden nur indirekt über Stipendienprogramme Dritter unterstützt. Die Stiftung fördert überwiegend projektbezogen.
Deadline: Anträge können jederzeit eingereicht werden; für das laufende Kalenderjahr jedoch nur bis 31.10.