Förderung gemeinnütziger Projekte in Eutin und Bosau
Who can apply: Nur satzungsgemäße Stiftungszwecke werden gefördert. Antragstellende müssen ihren Sitz in der Stadt Eutin oder der Gemeinde Bosau haben.
Deadline: Keine festen Fristen genannt; Antwort innerhalb von 6 Wochen nach Antragseingang.