Gesuche / Förderbeiträge für Jugendprojekte im Kanton Glarus
Who can apply: Unterstützt werden konkrete Projekte mit Bezug zum Kanton Glarus. Für Institutionen/Vereine/Gruppierungen gilt: Sitz im Kanton Glarus oder Projekt wird im Kanton Glarus realisiert. Für Privatpersonen: Kantonsbürger/-in oder seit mindestens 5 Jahren Wohnsitz im Kanton. Bevorzugt werden möglichst konkrete Projekte; keine Gewinnorientierung, kein Sponsoring, keine Schulgelder/Stipendien, keine jährlichen wiederkehrenden Beiträge und keine allgemeinen Betriebskosten für gesetzlich unterstützte Institutionen.
Deadline: Der Stiftungsrat entscheidet quartalsweise; keine festen Einreichfristen angegeben.