Projektförderung (gemeinsames Projektförderprogramm der Jugendstiftungen)
Who can apply: Projekte müssen im Gebiet des Bistums Essen stattfinden; gefördert werden kirchliche Träger, Jugendverbände und katholische Schulen/Einrichtungen. Einzelpersonen werden nicht gefördert. Personalkosten werden nicht übernommen.
Deadline: Stichtage jährlich/periodisch: 01. April, 01. Juni, 01. Oktober (Gremiensitzungen ca. 2–3x/Jahr zur Sichtung und Entscheidung).