Förderung / Zuschüsse für Jugendarbeit
Who can apply: Antragsberechtigt sind der BDKJ mit seinen Regionen und Jugendverbänden von der Ortsebene bis zur Diözesanebene sowie alle nicht verbandlichen Gruppierungen der kirchlichen Jugendarbeit. Förderungen dienen der Finanzierung von Projekten der kirchlichen Jugendarbeit, wenn öffentliche Zuschüsse nicht ausreichen.