Zuschüsse aus Stiftungsmitteln für soziale Einrichtungen (Stiftungsverwaltung München)
Who can apply: Antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften für Projekte in München, die unmittelbar dem betroffenen Personenkreis zugutekommen. Vorrangige gesetzliche Leistungen müssen ausgeschöpft sein. Keine Förderung laufender Verwaltungskosten, Mieten, Energiekosten oder dauerhafter Personalkosten.