Fördermittel zur Erhaltung von Kulturdenkmalen (Denkmalförderung)
Who can apply: Gefördert werden eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland, die ohne Sonderhilfe gefährdet sind. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte sowie gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen; in besonderen Fällen auch Fachleute für Einzelleistungen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Erforderlich sind u. a. Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege, denkmalrechtliche Genehmigung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Fotodokumentation. Anträge müssen für das Folgejahr bis 31.08. eingehen.
Deadline: Antragsfrist für das Folgejahr: 31. August; Entscheidung im 1. Jahresquartal