Förderung von Anschaffungen für die katholische Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Aachen
Who can apply: Antragsberechtigt sind Gruppen der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Aachen. Antragstellende müssen aus dem Bistum Aachen kommen, einen Rechtsträger haben, aus der katholischen Jugendarbeit kommen, und die Begünstigten müssen zwischen 0 und 27 Jahren alt sein. Gefördert werden Anschaffungen für Aktionen/Maßnahmen mit und für Kinder und Jugendliche. Nicht gefördert werden Einzelpersonen, kommerzielle Unternehmen oder gewinnorientierte Angebote. Eigenanteil grundsätzlich 30 %, in begründeten Fällen Reduzierung auf 10 % möglich.
Deadline: Zwei Förderperioden: 01.10.-31.03. und 01.04.-30.09.; Verwendungsnachweis bis 30. April des Folgejahres bzw. 30. November desselben Jahres.