Gesuche an die Humanitäre Stiftung SRK
Who can apply: Gesuchsberechtigt sind nur Organisationen des SRK sowie Organisationen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Partnerschaften mit anderen Organisationen sind möglich, sofern die Projektverantwortung bei einer Rotkreuz-/Rothalbmondorganisation liegt. Gesuche sollen personelle, materielle oder finanzielle Eigenleistungen bzw. Drittleistungen nachweisen. Mehrjährige Projekte sind grundsätzlich bis zu 5 Jahre förderbar; Anschlussfinanzierungen sind möglich, aber an zusätzliche Anforderungen geknüpft.
Deadline: 16. März 2026 (Entscheid im Juni 2026); 17. August 2026 (Entscheid im November 2026). Kantonalverbände: 16. Februar 2026 / 3. August 2026 zur Weiterleitung an den AKV/KVK.