Horst-Eckel-Stiftung Projektförderung
Who can apply: Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine und Bildungsträger, insbesondere aus Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Projekte sollen zu den Satzungszielen der Stiftung passen und den Fokus auf Bildung für junge Menschen oder Bewegungsangebote für ältere Menschen legen.