Allgemeine Unterstützungszuwendungen (Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung)
Who can apply: Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung; Wohnort/Leistungsempfänger im Bereich des ehemaligen Regierungsbezirks Braunschweig; nachrangig zu vorrangigen Leistungsansprüchen (z. B. Krankenversicherung, Landesblindenfonds); darzulegen, warum andere Leistungsträger nicht leisten können. Natürliche Personen oder steuerbegünstigte Körperschaften/Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Mittel zum Nutzen der Zielgruppe verwenden.
Deadline: Keine festen Fristen angegeben; Anträge können nach Bedarf eingereicht werden.