Projektförderung Kultur & Soziales
Who can apply: Gemeinnützige oder mildtätige Institutionen (keine Privatpersonen). Projekte müssen in den geförderten Themenfeldern liegen; Dauerförderungen, Stipendien, Fortbildungen, Reisen, Druckkosten, Mobiliar und allgemeine Verwaltungshaushalte sind ausgeschlossen. Nachweis des Freistellungsbescheids erforderlich.
Deadline: Einreichung jederzeit möglich; für eine Befassung im Mai müssen Anträge bis 1. März eingegangen sein, für die Befassung im November bis 1. September. Vorstandssitzungen: Mai und November; in Ausnahmefällen sind kurzfristige Entscheidungen möglich.