Förderungen der Herbert und Veronika Reh-Stiftung
Who can apply: Förderungen sind auf Vorhaben im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirkes Trier beschränkt. Gefördert werden nur Zwecke im Sinne der §§ 52 oder 53 AO; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Deadline: Keine feste Frist genannt; Entscheidungen i.d.R. monatlich durch den Vorstand.