Allgemeine Förderung von Kunstprojekten für Kinder und Jugendliche in Bremen
Who can apply: Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die den Zugang und die aktive Heranführung von Kindern und Jugendlichen an künstlerische Gestaltungsformen fördern und umsetzen. Die Projekte müssen in Bremen realisiert werden. Antragssteller muss eine gemeinnützige, eingetragene Institution sein.
Deadline: 15. Januar, 15. April, 15. Juli, 15. Oktober eines Jahres; Entscheidung voraussichtlich Mitte der jeweiligen Folgemonate.