Projektförderung für Natur-, Umwelt- und Tierschutz
Who can apply: Projekte, die den satzungsmäßigen Zielen der Stiftung (Naturschutz, Tierschutz, insbesondere Schutz von Vögeln und Fledermäusen sowie Umweltbildung) dienen. Gewerbliche Vorhaben mit Gewinnerzielungsabsicht über Kostendeckung hinaus sind ausgeschlossen. Antragsteller sollten aussagefähige Angaben zu Rechtsperson, Kontakt, Projektbeschreibung, Zeitplan und Kosten/Finanzierung liefern.
Deadline: Zwei Entscheidungen/Jahr; Anträge müssen jeweils bis spätestens 28.02. und 31.08. eingereicht werden.