Projektförderung Natur- und Landschaftsschutz
Who can apply: Unterstützt werden konkrete Projekte des Natur- und Landschaftsschutzes in der Schweiz. Die Stiftung betont, dass öffentliche Stellen nicht von gesetzlichen Verpflichtungen entlastet werden dürfen. Beurteilt werden u. a. klarer Nutzen für Natur und Landschaft, Priorisierung der Massnahmen, gesicherte Pflege/Unterhalt, Originalität, sichtbarer Bedarf, Partizipation vor Ort, geeignete Sensibilisierung und ein Projektabschluss möglichst innerhalb von 2-3 Jahren. Die ungedeckten Restkosten sollten nicht über 100'000 CHF liegen.
Deadline: Gesuche nur im Winterhalbjahr (15. September bis 15. März); Stiftungsratssitzung normalerweise im Mai.